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DAB+ in Rheinland-Pfalz: Maßnahmenpaket für Privaten Rundfunk

Mit einem Maßnahmenpaket soll die Medienvielfalt in Rheinland-Pfalz unterstützt und negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für Medienhäuser entgegengewirkt werden.

„Die Medien leisten einen sehr wichtigen Beitrag, den Herausforderungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Medien informieren über das Infektionsgeschehen und die Maßnahmen, die Pandemie einzudämmen. Sie bereichern durch ein qualitativ breit gefächertes Programm, das Bildung, Kultur und Unterhaltung bietet und den Menschen das Zuhausebleiben erleichtert“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Trotz dieser wichtigen Rolle gibt die aktuelle wirtschaftliche Situation in zahlreichen Medienhäusern Anlass zur Sorge, denn die Werbeeinnahmen sind dramatisch eingebrochen.

„Dieser negativen Entwicklung dürfen wir nicht einfach tatenlos zusehen, denn es würde bedeuten, dass im privaten Rundfunk oder bei den Verlagen Medienvielfalt verloren ginge“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Deshalb habe Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission sich insbesondere dem privaten Rundfunk zugewandt und bereits am 7. April beim Runden Tisch Rundfunk mit der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Vaunet und der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) die Problemlage erörtert.

„Wir brauchen ein Maßnahmenpaket für den privaten Rundfunk, das die hohen Verbreitungskosten für UKW und DAB+ in den Blick nimmt“, forderte die Ministerpräsidentin. Ein herzlicher Dank gebühre in Rheinland-Pfalz dabei auch dem SWR, der beschlossen hat, für die Sender RocklandRadio, RPR1 und bigFM, das Entgelt für die Verbreitung über DAB+ vom 1. April 2020 bis 31.12.2020 zu stunden. Darüber hinaus hat Medienstaatssekretärin Heike Raab bereits mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann sowie Telekom-Vorstand Dirk Wössner über weitere Erleichterungen für die privaten Radioanbieter gesprochen.

„Hierbei nehmen wir vor allem die Frequenzschutzabgabe, die die Bundesnetzagentur für den Bund erhebt, als auch die Verbreitungskosten UKW, von denen ein maßgeblicher Anteil auf die DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) entfällt, in den Blick“, erklärte die Staatssekretärin. Die DFMG als Teil der Deutschen Telekom Gruppe ist maßgeblich verantwortlich für den Ausbau der Infrastrukturen für die deutschen Mobilfunkanbieter, Rundfunksender, Betreiber von Richtfunkstrecken sowie für die Funknetze von Behörden und weiteren Institutionen.

Auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei eher eine negative Beitragsentwicklung zu erwarten, durch die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb sei es umso dringlicher, die von der KEF empfohlen Beitragsanpassung umzusetzen.

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Quelle: RLP.de