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DAB+ in NRW: Landesweite Ausschreibung beginnt

Nordrhein-Westfalen steht vor einer neuen Entwicklung im Radio- bzw. Audiomarkt: Die Landesanstalt für Medien NRW schreibt landesweite Übertragungskapazitäten für den digitalen Standard DAB+ aus. Damit wird die landesweit einheitliche digitale Verbreitung bzw. Weiterverbreitung von Hörfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien ermöglicht.

Mit DAB+ wird das Audioangebot in Nordrhein-Westfalen deutlich vergrößert. Mehr Inhalte können über mehr Verbreitungswege ausgespielt und von Menschen genutzt werden. Damit berücksichtigen wir auch Entwicklungen der letzten Jahre: Der Konsum von und das Interesse an Audio-Inhalten sind gestiegen. Hörgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer sind „mobiler“ geworden. Mit DAB+ ergibt sich ein großes Potenzial, mit landesbezogenen journalistisch-redaktionellen Angeboten zusätzliche Zielgruppen zu erreichen und damit die Programm- und Anbietervielfalt in Nordrhein-Westfalen zu steigern.

  • Für die landesweite digitale terrestrische Verbreitung von privaten Angeboten in NRW über DAB+ hat am 17. November 2020 die Ausschreibung begonnen
  • Bewerben können sich private Hörfunkveranstalter, Anbieter vergleichbarer Telemedien sowie Plattformanbieter
  • Ende der Bewerbungsfrist ist der 19. Januar 2021, 12 Uhr
  • Eine Förderung der DAB+ Verbreitungskosten ist nicht vorgesehen
  • Der Ausschreibungstext kann hier abgerufen werden

Das Verbreitungsgebiet der nun ausgeschriebenen DAB+ Übertragungskapazitäten umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Es wird eine landesweite Versorgung angestrebt. Um eine möglichst flächendeckende Vielfalt für das gesamte Land zu erreichen, wird erwartet, dass mit der Verbreitung bzw. Weiterverbreitung der Angebote schnellstmöglich und entsprechend der Bedarfsmeldung der Landesanstalt für Medien NRW begonnen wird. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass es zu einem zügigen Ausbau des DAB+ Sendernetzes kommt.

Eine Berücksichtigung bei der DAB+ Ausschreibung kann sich positiv bei der Auswahlentscheidung im Zusammenhang mit der landesweiten UKW-Kette auswirken. Bei letzterer wird auch berücksichtigt, ob Anbieter über ein Digitalkonzept für die Versorgung mit Hörfunkprogrammen und hörfunkähnlichen Telemedien in Nordrhein-Westfalen verfügen, insbesondere auch digitale terrestrische Übertragungswege nutzen.

Nähere Informationen zur Ausschreibung erhalten Sie bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen über info@medienanstalt-nrw.de oder telefonisch unter 0211/77007-110.

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Quelle: LfM NRW